Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltung der Bedingungen

Die allgemeinen Bedingungen gelten für die gesamte Tätigkeit des Auftragnehmers und allen mit diesem zusammenhängenden weiteren Leistungen. Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt.

§ 2  Leistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen. Der Auftraggeber erteilt sein uneingeschränktes Einverständnis. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, nach Beendigung des Auftrages unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Einwendungen nach Erhalt des Berichtes bedürfen der Schriftform innerhalb von 7 Tagen (Datum des Poststempels). Nach Ablauf der Frist gilt der Bericht als vollinhaltlich anerkannt und es sind keine Einwendungen mehr möglich.

§ 3  Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragsnehmers. Dies gilt ebenso für Nebenabreden des Auftragnehmers, Ergänzungen und Abänderungen.

§ 4  Zahlungsbedingungen

Preise und Honorarvereinbarungen sind lt. umseitiger Auftragsbestätigung wirksam. Die Erledigung des Auftrages ist durch Zahlung eines angemessenen Vorschusses bzw. a-conto-Zahlung abhängig gemacht. Pauschalaufträge sind bereits bei Auftragserteilung zur gesamten Zahlung fällig (Vorkasse). Nach erbrachter Leistung und Berichterstattung erteilte Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer berechnet pro Monat 1,25% Verzugszinsen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.

§ 5  Geheimhaltung

Der Auftragnehmer wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Dies gilt auch für Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und auch von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern die Gefahr besteht, dass die Tätigkeit des Auftragsnehmers behindert werden könnte.

§ 6  Rücktritt und Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind somit nicht abtretbar. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Auftrag kündigen. Der Grund muss dem Auftragnehmer schriftlich benannt werden. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftraggebers hat dieser alle bis dahin angefallenen und vereinbarten Kosten zu tragen, auch wenn die Tätigkeit noch nicht begonnen wurde. Der Auftragnehmer selbst kann ohne Angabe von Gründen den Auftrag kündigen, sobald ein Verstoß nach § 5 und § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt oder entscheidende Ereignisse (z.B. Gefährdung an Leib und Leben des Auftragnehmers und dessen Angehörige) entstehen, die bei Auftragsannahme noch nicht vorlagen. Die Zahlungsbedingungen bleiben trotz allem erhalten und stehen nach wie vor zur Erfüllung nach § 4 und § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen offen.

§ 7  Grundlage

Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.

§ 8  Gerichtsstand

Für die Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsbeteiligten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.